Die Rechtsanwälte von KMP sind Ihre Partner in allen Rechtsfragen. In unserer Kanzlei im Zentrum der Hamburger Innenstadt stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte Tobias Kugler und Gernot F.W. Kugler zur Seite und bringen für Sie langjährige Erfahrung sowie fundiertes Fachwissen an den Verhandlungstisch. Wir beraten und vertreten Privatpersonen, Freiberufler, Wirtschaftsunternehmen, Verbände und Stiftungen.
Jeder unserer Mandanten wird bei uns individuell und persönlich beraten. Es ist unser Ziel, im Dialog mit Ihnen Lösungen zu finden, die Ihr Anliegen zum Erfolg führen.
Unsere fachlichen Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Mietrecht (privat und gewerblich), Transportrecht und privatem Bau- und Architektenrecht. Mit ihren unterschiedlichen Fachgebieten ergänzen sich unsere Partner ideal.
Sprechen Sie uns an – wir finden die passende Lösung auch für Ihr Anliegen!
Unser Team besteht aus drei spezialisierten Rechtsanwälten, die neben herausragender juristischer Qualifikation über lange Erfahrung verfügen und Ihnen eine Beratung auf hohem Niveau bieten.
Ihr durchsetzungsstarker Partner im Immobilienrecht.
Tobias Kugler ist seit 2005 zugelassener Rechtsanwalt in Hamburg. Bei KMP Kugler & Partner hat sich Herr Kugler auf das Immobilienrecht spezialisiert, dazu zählen insbesondere das Private Baurecht, Architektenrecht, Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht. Daneben zählt Herr Kugler das Vertragsrecht zu seinen Fachgebieten. Tobias Kugler betreut hauptsächlich Bauherren sowie auch Bauträger, Architekten und Unternehmer bei allen rechtlichen Fragen rund um das Bauvorhaben.
Ihr Spezialist für Wirtschafts-, Gesellschafts-, und Transportrecht. Gernot F. W. Kugler arbeitet seit über 30 Jahren als selbstständiger Rechtsanwalt in Hamburg. Der Gründer und Seniorpartner der Rechtsanwaltskanzlei KMP Kugler & Partner hat sich auf Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Transportrecht spezialisiert. Er berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten, wie Unternehmenskäufen und -verkäufen, dem Umgang mit Finanzinstituten, Unternehmensrestrukturierungen, bei Verhandlungen mit Betriebsräten und der Aufstellung von Sozialplänen. Daneben ist Rechtsanwalt Kugler als Dozent für Arbeitsrecht sowie als Vorsitzender einer gemeinnützigen Stiftung und als Aufsichtsratsvorsitzender einer börsennotierten Aktiengesellschaft tätig.
Unterstützt werden die Rechtsanwälte von freundlichen, motivierten Mitarbeiterinnen, die Ihnen auch während der laufenden Mandatsbetreuung hilfreich zur Seite stehen. Unsere Mitarbeiterinnen sind ausgebildete Fachangestellte:
Rechtsfachwirtin Bettina Wäsche
Gerade im Arbeitsrecht ist frühzeitige Beratung und vernünftige Vertragsgestaltung wichtig, um Streitigkeiten vorzubeugen.
Unser Anwalt für Arbeitsrecht, Herr Gernot F. W. Kugler, berät Sie, formuliert Verträge, verhandelt für Sie und vertritt Sie vor Gericht.
Für Sie als Arbeitnehmer überprüfen wir Kündigungen, Abmahnungen und Zeugnisse. Wir setzen Ihre Kündigungsschutzrechte sowie jegliche Art von Vergütungsansprüchen durch und verhandeln Aufhebungsverträge und Abfindungen.
Sie als Arbeitgeber unterstützen wir u. a. bei der Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen, bei betrieblichen Umstrukturierungen, bei Betriebsübergängen, bei notwendigen Abmahnungen und Kündigungen sowie dem Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen und Wettbewerbsverboten.
Ein rechtlich gut gestalteter Vertrag, der Regelungen für Konflikte trifft, ist der beste Schutz gegen Streitigkeiten und die damit verbundenen Kosten. Wir entwerfen und überprüfen für Sie Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. In Vertragsverhandlungen und vor Gericht unterstützen wir Sie bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen.
Wir beraten Unternehmensgründer und Unternehmen bis hin zur gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeplanung. Unsere Rechtsanwälte entwerfen für Sie Gesellschaftsverträge und handelsrechtliche Rahmenverträge, die Ihren, gegebenenfalls auch internationalen, geschäftlichen Aktivitäten den notwendigen rechtssicheren Rahmen geben.
Unser Anwalt für Arbeitsrecht, Herr Gernot F. W. Kugler, ist auch im Kündigungsschutzrecht zu Hause. Für Sie als Arbeitnehmer überprüfen wir Kündigungen, setzen Ihre Kündigungsschutzrechte durch und verhandeln Aufhebungsverträge und Abfindungen.
Sind Sie Arbeitgeber, helfen wir Ihnen bei betrieblichen Umstrukturierungen, bei Betriebsübergängen, beim Ausspruch und der Durchsetzung von Kündigungen sowie beim Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen.
Im Mietrecht gestalten wir für Sie private und gewerbliche Mietverträge. Wir vertreten Sie bei Kündigungsrechtsstreitigkeiten und Räumungsklagen. Wir setzen Mieterhöhungen oder rückständige Mietzinsforderungen für Sie durch oder wehren diese ab.
Im Wohnungseigentumsrecht vertreten und beraten wir Eigentümer und Verwalter.
Wir bieten eine umfassende Beratung im privaten Bau- und Architektenrecht. Dazu gehört die Durchsetzung oder die Abwehr von Ansprüchen der Bauherren, Handwerker, Bauunternehmen und Architekten nach den Vorschriften des BGB, der VOB und der HOAI.
Wir erarbeiten für Sie Bau-, Bauträger- und Architektenverträge. Zudem beraten wir Sie von der Beauftragung des Architekten bis zur Abnahme Ihres Bauvorhabens. Derartige Vereinbarungen tragen entscheidend dazu bei, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Im Streitfall setzen wir Ihre Ansprüche ergebnisorientiert und in enger Abstimmung mit Ihnen durch.
Die Anwälte für Arbeitsrecht bei KMP beraten und vertreten Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bei der Formulierung und beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen und vertreten Sie vor Einigungsstellen.
Wir beraten Einzelunternehmen und Unternehmensgruppen bei der Vorbereitung und Durchführung von nationalen und internationalen Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen.
In der Angebotsphase solcher Geschäfte entwerfen wir für Sie den Letter of Intent, das Memorandum of Understanding sowie die Vertraulichkeitsvereinbarung. Wir unterstützen Sie bei der Strukturierung der Transaktionen, bei der Unternehmensbewertung, bei den Vertrags- und Preisverhandlungen sowie bei der Gestaltung und dem Abschluss des Unternehmenskaufvertrages.
Die rechtlichen Fragen im Bereich des Transport- und Speditionsrechts sind vielfältig. Wir bearbeiten für Sie Speditions- und Lagerrecht sowie Frachtrecht und das Recht des Güterverkehrs. Unsere Leistungen schließen Bußgeld- und Strafvorschriften ebenso ein wie die Abwicklung von Unfall – und Schadensangelegenheiten.
Einen besonderen Raum nimmt auch hier die Vertragsgestaltung ein. Das gilt insbesondere bei Frachtführerverträgen, Lagerhaltungsverträgen und entsprechenden Rahmenverträgen.